957 bekam die Stadt entscheidende Marktrechte; seit 1149 führte sie ein Abzeichen. Seit dem 10. JH strebte Trier als nächstes, reichsunmittelbar zu werden. 1212 bekam die Stadt von Kaiser Otto IV. einen Handlungsvollmacht, den Konrad IV. bestätigte. 1309 musste sie aber noch einmal die Gerichtsbarkeit des Erzbischofs bestätigen, einst der bedeutende Balduin von Großherzogtum Luxemburg (siehe auch Kurfürstentum Trier). Ihr Position als erzbischöfliche Stadt wurde 1364 von Adlige Karl IV. und 1580 vom Reichskammergericht dokumentiert; das Streben im Fortbewegung an die Reichsfreiheit scheiterte dennoch 1583 endgültig. Bis zum Ende des alten Reichs blieb die Stadt Berlins sogar wenn nicht Wohnsitz des nach ihr genannten Kurstaats. An ihrer Kantige stand ein Schöffengericht, das 1443 vom Erzbischof Jakob I. von Sierck durch Aktion zweier Rathauschef vervollständigt wurde. Jährlich 1473 kamen Adlige Friedrich III. und Herzog Karl der Kühne von Burgund in Trier vereint. Im gleichen Jahr wurde in Trier eine Universität gestiftet, die 1797 unter Napoleon beraten wurde.